Notar
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlich verliehenen Amtes. Notare sind – anders als Rechtsanwälte – unparteiisch. Er ist zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art, zum Beispiel:
Immobilien
- Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
- Schenkungen, Übergaben im Wege vorweggenommener Erbfolge an Kinder oder im Wege ehebedingter Zuwendung an den Ehepartner
- Teilungen von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen zum Zwecke des einzelnen Verkaufs oder auch aus steuerlichen Gründen
- Bestellungen von Erbbaurechten
- Tauschverträge
- Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken und Grundschulden
- Bestellungen oder Löschungen von Dienstbarkeiten aller Art (z. B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte)
Erbrecht
- Testamente und Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Erbteilskauf, Erbteilsübertragung
- Erbscheinsanträge und Erbschaftsausschlagungen
Familie und Partnerschaft
- Aufgebotsanträge über verlorengegangene Grundschuldbriefe
- Eheverträge mit Regelungen zum Güterstand, Unterhalt Versorgungsausgleich
- Scheidungsvereinbarungen bei einvernehmlicher Trennung
- Adoptionsanträge
- Sorgerechtserklärung
- Partnerschaftsverträge
Vollmachten und Vorsorge
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht, Spezialvollmacht
- Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen
Unternehmen und Vereine
- Anmeldungen von Einzelfirmen oder Personengesellschaften (OHG, KG, PartG) zur Eintragung in das Handelsregister
- Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)
- Verkäufe und Überlassungen von GmbH-Geschäftsanteilen
- Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von GmbHen oder der Hauptversammlung von AGen
- Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
- Verschmelzungen und andere Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
- Liquidationen
- Anmeldungen zum Vereinsregister (Vorstandswechsel, Gründung, Auflösung, Satzungsänderung)