Erbrecht

Michael Beck und Luciano Hock

Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt: Wie übernehmen sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Fragen. Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass Testament und Erbvertrag häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind.

Wer sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments notariell beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung des Testaments oder Erbvertrags sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen gesetzlichen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Umgekehrt verfügen wir über umfassende praktische Erfahrungen im Bereich gerichtlicher und außergerichtlicher Erbauseinandersetzungen.

Rechtsanwälte und Notar Beck und Hock