Verkehrsrecht

Luciano Hock

Im Verkehrsrecht werden wir hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall tätig. Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls ist zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit keine Ansprüche verloren gehen. Wir führen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und klären Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die wir mit der anderen Unfallpartei klären. Bei einem Sach- oder Personenschaden machen wir für unsere Mandanten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend und helfen bei deren Durchsetzung.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gehen meist mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder einer Anklage einher. In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen beispielsweise bezüglich Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger ist es ebenso ratsam, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geht.

Rechtsanwälte und Notar Beck und Hock